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                energieberatung

die Energiepreise bestimmen die Versorger !den Energieverbrauch bestimmen Sie !

Leistungen der Gebäude-Energieberatung

Eine Energieberatung erfolgt zugeschnitten für Ihr Gebäude. Diese wird Vor Ort in einem Gespräch erfolgen.
 


1. Energie Erstberatung
2. Dämmberatung
3. Energieausweis




               Eine qualifizierte unabhängige Energieberatung ist nachhaltig
  • 1. Energie Erstberatung
  • Bei der Begehung ihres Gebäudes erkläre ich Ihnen vor Ort:
    - wo kann Energie und damit auch gespart werden ?
    - Tipps zum Heizen und Lüften

  • 2. Dämmberatung

  • Ich erkläre Ihnen vor Ort welche Dämmstoffe wo sinnvoll eingesetzt werden können.

    Inhalt der Dämmstoffberatung sind Hinweise:
    - zur Dämmung der Aussenwände (Aussendämmung und Innenwanddämmung) .
    - zur Dachdämmung und obersten Geschossdecke
    - zum Dämmen von Kellerräumen und zum Dämmen im Erdreich (Erdreichdämmung)
    - zu Wärmebrücken
    - zu Fenstern und Fenstereinbau
    - zur Problematik: Luftströmung und Dampfbremse bei der Innendämmung
    - zur Tauwasserbildung und Schimmelbildung an den Bauteilen
    - zu den physikalischen Werten Wärmeleitfähigkeit, Lambda, WLG und U-Wert
    - zu Wärmedämmung der Heizungs u. Warmwasserrohre (Rohrdämmung)


    Optional biete ich an:
    - U-Wert Berechnungen und Dämmstärken gem. der GEG
    - Wärmebrückennachweise
  • 3. Energieausweis
  • Unterschieden werden
    Energieausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude.
    Der Energieausweis gilt immer für das Gebäude als ganzes.
    Ein Energieausweis für z.B. eine Wohnung oder eine Teilnutzung (durch Anmietung, Eigentumswohnung) ist zwar möglich, aber für den öffentlich rechtlichen Energieausweis nicht gestattet.

    Energieausweis für
    Mischobjekte - (Wohnen und Nichtwohnen in ein und demselben Gebäude)
    Ein einziger Energieausweis für Mischobjekte ist möglich, wenn die Hauptnutzung 90 % die Nebennutzung als (wohnähnliche Nutzung z.B. Anwalt, Arzt etc. ) max. 40 % beträgt und der Heizerzeuger der selbe ist.

    Es gibt 2 Arten von Energieausweisen für den rechtlichen Nachweis:
    - Ausführliches Verfahren (Bedarfsausweis, unter Betrachtung der Gebäudedaten),
      - Verbrauchsausweis,
    unter Betrachtung des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzen 3 Jahre )

    Wann darf ein Verbrauchsausweis und wann ein Bedarfsausweis erstellt werden ?
    Verbrauchsausweise für Gebäude dürfen nur ausgestellt werden:
    • für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten
    • für Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten wenn wenigstens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordung von 1977  nachweislich erfüllt worden ist !!
    • Für alle Nichtwohngebäude
    • wenn der Leerstand (bei nicht Vermietung o. Nichtbewohnung) unter 30 % beträgt.
    Bedarfsausweise für Gebäude dürfen ausgestellt werden: Weitere Informationen über den Energieausweis finden Sie unter der Rubrik Energieausweis.





     Alle Angaben ohne Gewähr